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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. erinnert Kf. Ernst und Hz. Albrecht an das Bürgermeistern und Rat von Nürnberg erteilte Verbot, die halbe Judensteuer, die sie Matthias Schlick etliche Jahre gereicht hätten, nicht mehr zu übergeben1, wie er auch Schlick verboten habe, die Nürnberger deshalb zu belangen.2 Nun hätten ihm die Bürger von Nürnberg berichtet, daß Schlick sich nicht an diese Anordnung halte, weshalb sie ihn um Unterstützung gebeten hätten. Er bittet Kf. Ernst und Hz. Albrecht erneut darum3, die Bürger von Nürnberg und deren Hab und Gut in ihren Ländern gegen Übergriffe Schlicks zu schützen und sich frei und ungehindert bewegen zu lassen.

Originaldatierung:
Am freytag vor sant Niclaus tag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Dem hochgebornnen Ernsten, des heiligen romischen reichs ertzmarschalk, und Albrechten, geprudern, herczogen zu Sachssen, lanntgraven in Duringen und marggraven zu Meissen, unsern lieben oheinnen, churfursten und fursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4368, Reichsstädte: Nürnberg, Bl. 7), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 489.
  2. 2Vgl. n. 487 u. 488.
  3. 3Vgl. n. 490.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 494, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-12-05_1_0_13_11_0_494_494
(Abgerufen am 18.04.2024).