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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. schreibt Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen unter Bezug aufsein früheres Schreiben1 über die Irrungen zwischen Matthias Schlick von Lazan und Bürgermeister und Rat von Nürnberg wegen der halben Judensteuer der Judenschaft von Nürnberg. Obwohl er Schlick unter Androhung von Strafe geboten habe2, Bürgermeister und Rat von Nürnberg bei der Einnahme der halben Judensteuer zu belassen, habe dieser sich über sein Gebot hinweggesetzt, weshalb er Schlick ein weiteres Mal geboten habe3, von seinem Tun abzulassen, und sein Anliegen vor ihn als Richter zu bringen. Er befiehlt Kf. Ernst und Hz. Albrecht abermals, falls Schlick in Mißachtung des ksl. Gebotes sich selbst oder durch jemand anderen gegen die von Nürnberg zu handeln4 unterstehen sollte, dies in ihren Fürstentümern und Ländern nicht zu gestatten, sondern den Nürnbergern Hilfe und Beistand zu leisten.

Originaldatierung:
Am vierundzweintzig(i)st(en) tag des moneds septembris
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4368, Reichsstädte: Nürnberg, Bl. 2), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (beschädigt).

Kommentar

Vgl. n. 494.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 467.
  2. 2Vgl. n. 487.
  3. 3Vgl. n. 488.
  4. 4Am 3. Oktober 1477 forderte Schlick erneut die Zahlung der ihm verschriebenen, seit drei Jahren rückständig gebliebenen Judensteuer und drohte, sich mit Gewalt sein Recht zu suchen. Vgl. SächsHStA Dresden ebd. Bl. 3. Die Nürnberger beriefen sich in ihrer Antwort vom selben Tag auf das ksl. Verbot (ebd. fol. 4r -5r). Beide Schreiben sandte Nürnberg am 3. Oktober 1477 an Kf. Ernst und Hz. Albrecht mit der Bitte, Schlick von Gewalttätigkeiten abzuhalten und ihn auf keinen Fall zu unterstützen (ebd. Bl. 6).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 490, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-09-24_3_0_13_11_0_490_490
(Abgerufen am 29.03.2024).