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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. lädt Bf. Gebhard von Halberstadt unter Hinweis auf seine beiden bereits in dieser Sache ergangenen Mandate1 bei Androhung des Verlustes seiner Regalien sowie aller Gnaden und Privilegien, die dieser von ihm und dem Reich innehat, sowie unter Hinweis auf die erfolgte Zurückweisung der von diesem erhobenen Appellation2 auf den 63. Tag nach Erhalt dieses Schreibens bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung auf die Klage seines Kammerprokurator-Fiskals wegen Mißachtung der ksl. Gebote und führt aus, daß auch bei seiner Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am erst(en) tag des monets aprilis
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i . – KVv: Fridrich wider den bischowe zu Halberstad (oberer Blattrand, Mitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 8931, Unterschiedliche alte Copien, die Stifter und Klöster Egeln, Gernrode, Halberstadt, Michaelstein, Paderborn und Quedlinburg betr., Bl. 34), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (stark beschädigt).

Kommentar

Vgl. n. 480, n. 482.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 460 und n. 471.
  2. 2Vgl. n. 471.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 480, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-04-01_1_0_13_11_0_480_480
(Abgerufen am 29.03.2024).