[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11
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K.F. teilt Kf. Ernst von Sachsen mit, die Fürsten zu Anhalt, Waldemar (VI.) und Georg (II.), hätten bei ihm darüber geklagt, daß ihr (verstorbener) Vetter Fürst Bernhard (VI.) von Anhalt (-Bernburg) dem Bürgermeister, den Ratmannen, Innungsmeistern und der Gemeinde der Stadt Aschersleben mehrere Dörfer, Güter und Gerechtigkeiten verpfändet hatte, dieselben jedoch ungebührlich mit diesen Pfandschaften gehandelt hätten, weshalb Waldemar und Georg die verpfändeten Güter, Dörfer und Gerechtigkeiten zurückforderten, was ihnen aber bisher vorenthalten worden sei. K.F. befiehlt Kf. Ernst, da er selbst verhindert und das Kammergericht dismals in ubung nit ist, die strittigen Parteien auf einen anzusetzenden Gerichtstag zu laden und mit seinem rechtlichen Spruch diese Sache zu entscheiden.
- Originaldatierung:
- Am sibenzehennden tag des moneds decembris
- Kanzleivermerke:
- Kvr: A.m.d.i.
Überlieferung/Literatur
Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4317, Anhaltinische Sachen, Bl. 89), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.
Registereinträge
-
Anhalt (Burg nö. Harzgerode, Sachsen-Anhalt), Berg
- Fürsten von Anhalt-Bernburg
- Fürsten von Anhalt-Köthen
- Aschersleben (Sachsen-Anhalt), Stadt
- Sachsen, Herzogtum (Kurfürstentum)
- Wiener Neustadt (Niederösterreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 11 n. 475, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-12-17_1_0_13_11_0_475_475
(Abgerufen am 24.04.2024).