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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt (Papst Sixtus IV.)2 mit, er habe auf Klagen der Hzin. Hedwig, Äbtissin des Klosters Quedlinburg, in den vergangenen Tagen Bf. Gebhard von Halberstadt geschrieben und ihm befohlen3, daß er sich der Beschwerungen und Gewalt gegen Hedwig in ihren Lehnsgütern, Vogteien, Gerichten und anderen Rechten und Regalien ihres Klosters sowohl im Dorf (Groß-) Ditfurt als auch in der Stadt Quedlinburg, die vom Reich zu Lehen rühren und durch ihn (Bf. Gebhard) entfremdet wurden, enthalten und in ihre Gewalt überführen und wegen der Schäden und Ungerechtigkeiten Genugtuung leisten soll. Zudem sei ihm bekannt geworden, Bf. Gebhard habe zum Schaden seines (K.Fs.) Rechtes und zur Beschwerung der Äbtissin Hedwig an ihn (ad Sanctitatem vestram) appelliert, und die Sache sei vor den päpstlichen Stuhl gelangt, was ihm sehr mißfallen und ihn insofern verwundern würde, als der Bf. doch wüßte, daß es sich bei den (strittigen) Gütern und Rechten um zu Lehen gegebene Güter und Rechte handeln würde und daß darüber allein von ihm als obersten Lehnsherrn Schlichtung zu erwarten sei. In der Meinung, es würde der päpstlichen Absicht entsprechen, die Rechte des Reiches zu wahren, bittet er den Papst mit großem Nachdruck, den genannten Auftrag mit allen sich daraus ergebenden Folgen zu widerrufen und die strittigen Parteien in dieser Sache an ihn zurückzuverweisen.

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge in Lat. – Kop.: Abschrift im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 8931, Unterschiedliche alte Copien, die Stifter und Klöster Egeln, Gernrode, Halberstadt, Michaelstein, Paderborn und Quedlinburg betreffend, fol. 16r), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 471, wo K.F. sein Befremden darüber zum Ausdruck brachte, daß Bf. Gebhard an den Papst appelliert hat. Es ist anzunehmen, daß sein Schreiben an den Papst in diesen zeitlichen Zusammenhang fällt, zumal auf das Schreiben an den Bf. hingewiesen wird.
  2. 2Die der Akte vorangestellte Übersicht der Urkundenabschriften (wohl 19. Jh.) weist dieses Stück als ein Schreiben an den Eb. von Mainz aus. Sowohl Anrede (beatissime pater, domine reverentissime) als auch Inhalt zeigen, daß das Schreiben eindeutig an den Papst gerichtet war.
  3. 3Wohl n. 471.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 472, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-11-06_2_0_13_11_0_472_472
(Abgerufen am 29.03.2024).