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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. befiehlt Matthias Schlick unter Androhung von Strafe, den Rat von Nürnberg bei der Einnahme der halben Judensteuer zu belassen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus n. 490.

Anmerkungen

  1. 1Diese Aufforderung muß nach 1476 Januar 7 erfolgt sein. Vgl. n. 467.

Nachträge

Nachträge (2)

Nachtrag von Hendrik Baumbach, eingereicht am 28.10.2013.

Überlieferung:

Konzept HHStA Wien, RHR Antiquissima 2, fol. 386

Anmerkungen:

Datierung dort auf Januar 1476. Strafandrohung umfasst 50 Mark Gold und schwere Ungnade.

Nachtrag von Hendrik Baumbach, eingereicht am 28.10.2013.

Wiederholung des ksl. Mandats an Schlick sine dato nach einem weiteren Konzept HHStA Wien, RHR Antiquissima 2, fol. 387, diesmal unter Erhöhung der Strafandrohung auf 100 Mark Gold und schwere Ungnade. Sollte Schlick eine Forderung gegen die Nürnberger haben, so soll er diese "vor vnns als Romischen Keiser Irem naturlichen herren vnd ordenlichen Richter" bringen lassen.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 487, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-01-24_1_0_13_11_0_487_487
(Abgerufen am 19.04.2024).