[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11
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K.F. teilt Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen mit, daß Bürger und Rat der Stadt Nürnberg die halbe Judensteuer auf ksl. Anordnung bisher an Matthias Schlick von Lazan gezahlt hätten, er diesen jedoch den Befehl erteilt habe, dieselbe Judensteuer bis auf unnser fer(ner) geschefft1 in ihren Händen zu behalten. Die Bürger von Nürnberg hätten nach dem ihm vorliegenden Bericht Schlick mitgeteilt, daß ihnen die judischeit nicht zustee sondern allein Kaiser und Reich, sie deshalb Schlick auch nicht verschrieben seien, sondern diesem die Judensteuer allein auf seinen und den seiner Vorfahren Befehl gereicht haben. Schlick wolle sich aber damit nicht begnügen und bezüglich seiner Ansprüche einen rechtlichen Austrag begehren. Da die Judenschaft allein ihm und dem heiligen Reich zustünde, nur er über sie zu richten und zu gebieten habe, befiehlt er Kf. Ernst und Hz. Albrecht, in der Auseinandersetzung zwischen Nürnberg und Schlick der Stadt Beistand zu leisten und Schlick in ihren Fürstentümern, Ländern und Gebieten keinerlei Beistand zu gewähren.
- Originaldatierung:
- Am suntag nach der heilig(en) dreyer Kunig tag
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Die judenstewer von Nu(rn)b(er)g und ern Math(ias) Slick betreffend (oberer Blattrand).
Überlieferung/Literatur
Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4368, Reichsstädte: Nürnberg, Bl. 1), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.
Kommentar
Vgl. n. 487-490, n. 494.
Anmerkungen
- 1So bereits in n. 98.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 11 n. 467, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-01-07_1_0_13_11_0_467_467
(Abgerufen am 23.04.2024).