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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an sein Gebot1, dem diese nicht nachgekommen sind, weshalb der (Familie) Birkenfelder großer Schaden entstanden ist, und dieselben ihn erneut angerufen und um Beistand gebeten haben. Er befiehlt ihnen bei Androhung einer Strafe von 60 Mark Gold, die je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an die Birkenfelder zu zahlen sind, dieselben umgehend in Hab, Gut, Zins, Gülten und Gerechtigkeit wieder einzusetzen und dabei bleiben zu lassen. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, lädt K.F. die Nürnberger auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Schreibens bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und eröffnet ihnen, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt wird.

Originaldatierung:
Am dritten tag des monats february (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in der Sächsischen Landesbibliothek Dresden (Sign. J 122h, 4), Pap. (15. Jh.).2

Kommentar

Vgl. n. 388-392.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 392.
  2. 2Fragment eines Kopialbuches.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 394, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-02-03_1_0_13_11_0_394_394
(Abgerufen am 19.04.2024).