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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg mit, daß er die Urteile des Kammergerichts1 sowie andere Wilhelm Birkenfelder und dessen Ehefrau Kathrein betreffende Urteile, sofern die abgangk gehabt haben, wieder in Kraft setzt und ordnet an, daß Birkenfelder und dessen Frau auch an Stelle des Bartholomeus Steinbach alle ihre behaupteten und erlangten Rechte ungehindert gebrauchen und nutzen sollen. Er befiehlt bei Androhung einer an die ksl. Kammer zu zahlenden Strafe von 40 Mark Gold, Birkenfelder und dessen Frau wieder in all ihr Hab und Gut, Zinsen, Gülten und Gerechtigkeiten, von denen sie aufgrund der ksl. Gebotsbriefe2 entsetzt waren, die sie aber zuvor inne hatten, wieder einzusetzen und dabei ohne Irrung bleiben zu lassen. (nach Kop.).

Originaldatierung:
Am zweintzigisten tag des monats septembris
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in der Sächsischen Landesbibliothek Dresden (Sign. J 122h, 4), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Vgl. n. 390, n. 392, n. 394.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 388 u. 389.
  2. 2Wohl n. 388.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 391, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-09-20_4_0_13_11_0_391_391
(Abgerufen am 19.04.2024).