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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg unter Strafandrohung, das von Kunigunde Steinbach dem Bartholomeus Steinbach, der seiner vernunfft beraubt ist, sowie der Mutter von Kathrein Birkenfelder und Clara Slewitzer hinterlassene Erbe in drei gleiche Teile zu teilen, wobei das dem Bartholomeus Steinbach zufallende Drittel so verwendet werden soll, daß dieser mit leiplicher narung versehen wird. Was darüber hinaus übrig bleibt, soll an seine nächsten Erben fallen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus n. 391 (danach auch die Zitate).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 390, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-09-20_3_0_13_11_0_390_390
(Abgerufen am 19.04.2024).