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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. schreibt Eb. Johann von Magdeburg, den Bff. Rudolf von Würzburg, Georg (I.) zu Bamberg, Heinrich zu Naumburg, Thilo von Merseburg, (Gebhard)1 von Halberstadt, Mgf. Friedrich (V.) von Brandenburg, Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen, den Mgff. Albrecht und Johann von Brandenburg, Hz. Heinrich (IV.) von Mecklenburg und dessen Söhnen, den Hzz. Erich (II.) und Wartislaw (X.) von (Pommern-) Stettin, den Gff. Heinrich (XXVI.) von Schwarzburg, Günther (II.), Gebhard (VI.) und Volrad (III.) zu Mansfeld, Johann zu Beichlingen, Herrn Brun von Querfurt sowie Bürgermeistern, Räten und Gemeinden der Städte Regensburg, Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt, Erfurt, Bamberg, Braunschweig, Magdeburg, Göttingen, Hannover, Einbeck, Hildesheim, Halberstadt, Mühlhausen, Nordhausen, Breslau, Görlitz, Nördlingen, Stralsund und Stettin sowie allen anderen Reichsuntertanen, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Halle bisher und lennger dann in menschen gedechtnuss einen Jahrmarkt auf den Neujahrstag und den darauf folgenden acht Tagen abgehalten haben, was ihnen auch von seinen kgl. und ksl. Vorgängern bestätigt worden sei. Dennoch sei vor wenigen Jahren ein Jahrmarkt im sechs Meilen entfernten Leipzig eingerichtet worden, für den er auf Bitten Kf. Ernsts und Hz. Albrechts von Sachsen in Unkenntnis der wahren Verhältnisse etlich unser keyserlich gebottbrieve ausgeschickt habe2, den Jahrmarkt zu Halle nicht, aber dafür den von Leipzig zu besuchen. Da es nicht sein Wille gewesen sei, die von Halle durch den neuen Jahrmarkt zu schädigen, widerruft er diesen, damit die von Halle ihren althergebrachten Jahrmarkt ohne Behinderung nutzen können, und befiehlt allen bei einer zur Hälfte der ksl. Kammer und denen von Halle zu zahlenden Strafe von 100 Mark Gold, daß sie sein vormaliges furnemen für den neuen Jahrmarkt zu Leipzig3 für ganncz crafftloss halten, die von Halle bei ihrem althergebrachten Jahrmarkt bleiben lassen und nicht gestatten sollen, daß diese von jemand daran gehindert und beschwert würden.

Originaldatierung:
Am freytag nach sannd Urbans tag
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Leipzig (Sign. UK 7,5), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel an Ps. Druck: UB Leipzig 1 n. 429. Lit.: HASSE, Leipziger Messen S. 35f.

Kommentar

Vgl. n. 349, n. 363, n. 379, n. 385-387 und die Einleitung.

Anmerkungen

  1. 1Der Name fehlt. An seiner Stelle befinden sich im Text zwei Punkte.
  2. 2Vgl. n. 373.
  3. 3Vgl. n. 363.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 380, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-05-26_1_0_13_11_0_380_380
(Abgerufen am 29.03.2024).