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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat unser und des heiligen reichs Stadt Halle in Sachsen mit, daß er die von ihm gestattete Aufrichtung des Jahrmarktes zu Leipzig1 widerruft, worüber auch sein ksl. Brief ausgegangen ist2, weil dieselbe durch die Verschweigung der althergebrachten Rechte in der Absicht erlangt worden sei, den Hallenser Markt zugunsten des Leipzigers abczutreiben und zu swechen. Damit die Stadt Halle bei ihrem althergebrachten Jahrmarkt bleibt und daran nicht gehindert wird, befiehlt er ihnen bei ihren Pflichten gegenüber K. und Reich sowie bei einer an die ksl. Kammer zu zahlenden Strafe von 100 Mark Gold, den Jahrmarkt zu handhaben, zu schützen und zu schirmen und sich durch seinen vorberurt ksl. Brief3 und andere dem zuwider laufenden Handlungen daran nicht hindern zu lassen.

Originaldatierung:
Am funffundtzwenczigisten tag des monads may
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. (Zweitausfertigung)4 im StadtA Leipzig (Sign. UK 7,6), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedrückt (Reste). Druck: UB Leipzig 1 n. 427. Lit.: HERTZBERG, Geschichte Halle S. 415-420; SCHULTZE-GALLÉRA, Geschichte Halle 2 S. 318-321; HASSE, Leipziger Messen S. 35f.; BRÜBACH, Kaufschlag S. 380.

Kommentar

Vgl. n. 349, n. 363, n. 380, n. 385-387 und die Einleitung.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 363.
  2. 2Brief K.Fs. vom gleichen Datum an Bürgermeister und Rat der Stadt Leipzig gedruckt im UB Leipzig 1 n. 428 nach einem Transsumpt des Propstes vom Kl. Neuwerk von 1469 August 23. Ein gleiches Schreiben K.Fs. an Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen bei v. DREYHAUPT , Beschreibung des Saalkreises S. 443.
  3. 3Gemeint ist die Bestätigung und Erneuerung des Leipziger Jahrmarktes durch K.F. von 1466 Januar 29 (vgl. n. 363).
  4. 4Die Erstausfertigung befindet sich im StadtA Halle.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 379, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-05-25_1_0_13_11_0_379_379
(Abgerufen am 24.04.2024).