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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. befiehlt den weltlichen und geistlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Amtleuten, Vögten, Pflegern, vorweisern, Landrichtern, Lehnrichtern, Schultheißen, Schöffen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden in Schlesien sowie der Ober- und Niederlausitz, den Anordnungen des Papstes (Paul II.) gegen den abgesetzten Georg von Podiebrad sowie dessen Söhne und Helfer gehorsam zu sein, wie er selbst diesen Anordnungen auch gehorsam sein will. Er führt aus, daß er Girsiken abgesezten konig1 zu Böhmen sowie dessen Söhnen Heinrich und Viktorin alle Freundschaft, Gnade und Förderung hat angedeihen lassen, diese sich dafür undankbar gezeigt und seinen Landen und Leuten vielfache Beschwerung heymlich und offenlich zugefügt hätten, Gersick von Podiebrad zudem auch Pfleger und Landleute seines (K.F.) Ftms. Österreichs gegen ihn aufgebracht sowie zur Beschwerung der Einwohner daselbst und in den umliegenden Landen aufslege auf der Donau aufgerichtet hat, sein Sohn Viktorin auf väterlichen Befehl mit Heereskräften in das Ftm. Österreich gezogen und dort viel Schaden angerichtet hat.2 Nachdem der Papst Girsick von Podiebrad und seine Söhne bei Androhung von schweren geistlichen Strafen von koniglicher wirdikeit und allen und yglichen ern und wirden entseczt hat, befiehlt er mit diesen, keinen frid noch fridlichen anstandt zu machen noch zu halten. (nach Kop.).

Originaldatierung:
Am montage nach dem sontage Reminiscere in der fasten
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Johannes Roth et Wratislaviensis decanus (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in der Christian-Weise-Bibliothek Zittau (Sign. A 245a S. 733f.), Pap. (18. Jh.).3 Druck: ESCHENLOER , Breslau 2 S. 119f.4

Anmerkungen

  1. 1Georg von Podiebrad war 1466 Dezember 23 mit dem Kirchenbann belegt und seines Königtums für verlustig erklärt worden. Vgl. SEIBT , Die Zeit der Luxemburger S. 550. Ausführlicher BACHMANN , Reichsgeschichte 1 S. 592f. Nun wurde es üblich, den vormaligen Kg. Georg von Böhmen nur noch als Gersick oder Jersick von Podiebrad zu bezeichnen.
  2. 2Zum Fehdebrief Viktorins von Podiebrad von 1468 Januar 8 vgl. BACHMANN , Reichsgeschichte 2 S. 137. Vgl. auch NIEDERSTÄDTER, Das Jahrhundert der Mitte S. 353.
  3. 3Die Abschrift ist vermutlich unvollständig, da sowohl im Druck bei ESCHENLOER als auch in unserer folgenden n. das Aufhalten Viktorins bei seinem Einfall in das Ftm. Österreich durch den ksl. Feldhauptmann Freiherr Ulrich von Grafenegg erwähnt wird, was hier fehlt.
  4. 4Das Regest bei WORBSR , Inventarium 2 S. 284: K.F. schreibt an die Lausitzer, wider den König Georg zu Roß und zu Fuß auf zu sein und keinen Frieden oder Anstand mit ihm zu machen, scheint sich trotz des Hinweises auf den Druck bei ESCHENLOER , Breslau 2 S. 119 nicht auf diese sondern eine andere Urkunde zu beziehen. Tatsächlich datiert ein weitgehend ähnliches Schreiben vom 23. April 1468, in dem die Empfänger aufgefordert werden, zu Roß und zu Fuß ins Feld zu ziehen. Diese Urkunde ist ebenfalls abgedruckt bei ESCHENLOER , Breslau 2 S. 221f. WORBS hat diese Unterschiede wohl nicht bemerkt und so zum bei ihm auch falsch aufgelöstem Datum 1468 März 13 ein nicht korrektes Regest erstellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 369, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-03-14_1_0_13_11_0_369_369
(Abgerufen am 19.04.2024).