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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Papst Paul (II.) mit, daß er dessen schriftlicher Aufforderung gemäß Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen bezüglich deren Fehde gegen Heinrich (II.) von Plauen1 befohlen habe, sich an die päpstliche Schrift zu halten.2 Von denselben ist ihm geantwortet worden, daß sie nicht aus Haß dem von Plauen Stadt und Schloß abgenommen hätten und daher zu Unrecht von diesem beim Papst verklagt würden, daß sie auch nicht durch Eingebung des Königs (Georg) von Böhmen oder dem Papst zum Mißfallen und Ungehorsam Schloß und Stadt Plauen genommen und in ihre Gewalt gebracht hätten, sondern allein deshalb, weil ihr Land und ihre Leute täglich mit Kriegen und pleckereyen durch den von Plauen angegriffen und beschädigt worden seien. Wenn jemand dem Papst anderes zutragen würde, stünde das fern der Wahrheit. Weder wollten sie etwas tun, was dem Papst und dem römischen Stuhl mißfiele, noch jenen günstig sein, die der römische Stuhl zu Recht hassen und verfolgen würde. Gemäß der väterlichen Tugenden und Wohltaten, die ihre Vorfahren dem römischen Stuhle erwiesen hätten, wollten auch sie gehorsam sein. Sie meinen zudem, daß sie den Papst auch nicht dadurch gegen sich aufgebracht hätten, daß sie dem von Plauen den Fehdebrief zugeschickt und an mehreren Stellen den König von Böhmen genannt hätten, noch daß sie solches zum Wohlgefallen des Königs und der Krone Böhmen getan, wie das (Heinrich) von Plauen behaupten würde, noch daß sie dies dem Papst zu Haß und Verdruß getan hätten, noch daß sie die Gönner des Königs von Böhmen wären, noch würden sie dem König von Böhmen Beistand gegen jene gewähren, die in Böhmen die päpstlichen Gebote halten und der römischen Kirche gehorsam seien. Sie hätten vielmehr aus trefflichen Ursachen und nach dem Rat ihrer Räte den Fehdebrief aufgesetzt und gehofft, der Papst werde ihnen die Einnahme von Stadt und Schloß Plauen nicht übelnehmen, weil sie das nicht aus Frevel getan hätten, sondern um die Länder und Straßen des heiligen Reiches vor Kriegen und Räuberei zu bewahren. K.F. beteuert dem Papst, er habe die Entschuldigung der Hzz. von Sachsen für richtig erkannt, und bittet den Papst, diese Entschuldigung anzunehmen, den Klagen Heinrichs von Plauen keinen Glauben zu schenken, und die Zwietracht zwischen den Hzz. von Sachsen und dem von Plauen sinen wegk gehen zu lassen.

Originaldatierung:
Die 10 mensis augusti (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4369, Reußische Sachen, fol. 72r -73r), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. W.A. Böhmische Sachen, V. Kapsel, Bl. 289), Kriegsverlust.

Kommentar

Erwähnt bei MÄRCKER , Burggrafthum Meißen S. 365 Anm. 29. In der Antwort des Papstes vom 1. Oktober 1466 (Abschrift in deutscher Übersetzung ebd., W.A. Loc. 4369, Reußische Sachen, fol. 73r -74r) wird der Rechtfertigung der sächsischen Fürsten kein Glauben geschenkt. Der Papst bekräftigt eine erneute Aufforderung an dieselben, fremdes Gut zurückzugeben, und zeigt sein Befremden darüber, daß K.F. den vom päpstlichen Stuhle nicht anerkannten Inhaber des Königreiches Böhmen König nennt. In dieser Auseinandersetzung zwischen den Hzz. von Sachsen und Heinrich II. von Plauen finden sich noch zahlreiche andere Schreiben des Papstes und der Kontrahenten in W.A. Loc. 4369, Reußische Sachen. Vgl. auch die Zusammenstellung bei MÄRCKER , Das Burggrafthum Meißen S. 365 Anm. 29.

Anmerkungen

  1. 1Heinrich II. von Plauen war einer Ladung Kg. Georgs von Podiebrad, vor dessen Gericht zu erscheinen, nicht gefolgt, worauf dieser ihn zu Buße und Geldentschädigung verurteilte und die Hzz. von Sachsen mit der Vollstreckung des Urteils beauftragte. Am 7. Februar 1466 hatten die Hzz. von Sachsen Heinrich die Fehde angesagt, bereits am 10. Februar Plauen und Umgebung erobert, und Hz. Albrecht war am 9. März von Kg. Georg von Podiebrad mit Stadt, Schloß und Herrschaft Plauen belehnt worden. Vgl. dazu ausführlich SCHMIDT , Burggraf Heinrich IV. von Meißen bes. S. 22-25, vgl. dazu auch VON LANGENN , Herzog Albrecht S. 50-57. Heinrich von Plauen erwartete sich von Papst Paul II. Hilfe, da dieser Kg. Georg von Podiebrad 1465 für abgesetzt erklärt hatte.
  2. 2Der Papst hatte sich beschwert, daß Kf. Ernst gegen den rechtgläubigen Heinrich von Plauen gefehdet und diesem das Schloß Plauen abgenommen hat. Von ihm, K.F., verlange der Papst, Kf. Ernst zu befehlen, daß dieser sich der Freundschaft des genanten Jurgen (Georg Podiebrad) entziehen, kein Bündnis mit diesem eingehen sondern sich zur Vernichtung der keczterey der hussen erheben soll, desweiteren Heinrich von Plauen Stadt und Schloß Plauen zurückgeben soll.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 364, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-08-10_1_0_13_11_0_364_364
(Abgerufen am 29.03.2024).