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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. verleiht aus ksl. Machtvollkommenheit und als Landesfürst von Österreich dem Beringen von Meldingen1 auf dessen Bitte die Wappen der im männlichen Stamme ausgestorbenen Familie Krewspekchen, unser lanndtleut in unserm furstentumb Österreich, da Beringens Hausfrau Ursula eine Tochter des verstorbenen Wilhelm Krewspekchen2 ist, sie einen Sohn haben, der künftige Erben erwarten läßt, und bestätigt das bisherige Wappen der Familie. Es folgt die Beschreibung der drei in die Mitte der Urkunde gemalten von den Krewspekchen geführten Wappen:3 1. Ein goldener Schild, darin ein Krebs von zobel4 mit seinen ausgespreizten Gliedern in stakch, geziert mit Helm und Helmdecke, darauf ebenfalls ein Krebs zu tal gesenkt. 2. Ein Schild von lasur5, in dessen Mitte ein goldener Ring mit drei (goldenen) Ketten in desselben schildes orter gekert, geziert mit Helm und Helmdecke, darauf ein gekröntes seitliches pragkhen hambt (Hundehaupt), gezungt von khel mit seinen Ohren, mit einem Halsband mit einer zurückragenden Kette ebenfalls von Golde. 3. Ein Schild von zobel, in dessen Mitte ein goldener Ring mit drei (goldenen) Ketten in desselben schildes orter gekert, mit Helm und Helmdecke, darauf zwei voreinander aufgespannte Flügel, darin ebenfalls ein Ring mit vier aufgekherten Ketten. Hinzu kommt das bisher geführte erbliche Wappen derer von Meldingen: Ein smaragden6 (Schild)7, darin ein freyer gezinnter Hirsch, gezungt von khel, das Gesicht zurückgekehrt, in sein selbs vorbe8, geziert mit Helm und Helmdecke von Smaragd und Gold, darauf zwei smaragdfarbene Waldgehörn mit einem seitlichen (gehelftes) hindenhaubt, ebenfalls gezungt von khel, gekrönt von Golde. Diese Wappen sind quartiert in einem Schilde oder ihrer drei, zwei oder ein jedes, wie es sich am besten fügt, zu allen redlichen und ritterlichen Sachen zu verwenden, auch in Siegeln und Petschaften ungehindert zu gebrauchen. K.F. gebietet allen Fürsten, Hauptleuten, Grafen, Freiherren, Rittern etc. und allen Reichsuntertanen bei Androhung von des Reiches schwerer Ungnade, die von Meldingen und ihre Erben im Gebrauch der beschriebenen Wappen und Kleinode nicht zu hindern.

Originaldatierung:
An montag vor sannd Cholmans tag
Kanzleivermerke:
Kvr: A.m.d.i. d. Joh(ann)es Rorbacher cam(erarius) ref.

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 7646m), Perg. (mit mehreren Löchern an den Faltstellen), anh. S ab und verloren.

Kommentar

Innerhalb des Textes findet sich nebeneinander gereiht die farbige Abbildung der vier Wappen.

Anmerkungen

  1. 1Die Meldingen waren ein obersächsisches Adelsgeschlecht, dessen Stamm unter K. Maximilian I. erlosch. Vgl. KNESCHKE , Adels-Lexicon 6 S. 222.
  2. 2Eventuell der 1415 verstorbene Wilhelm von Creussbeck, mit dem das Geschlecht (Name nach der Herrschaft Kroisbach, ehemals Krebsbach, jetzt Kreisbach bei Wilhelmsburg südlich St. Pölten) in männlicher Linie ausstarb. Vgl. SIEBMACHER , Wappenbuch, 4. Bd., 4. Abt., Niederösterreichischer Adel, S. 58f. sowie PRIMISSER , A., Peter Suchenwirts Werke aus dem 14. Jh., Wien 1827, S. 248.
  3. 3Die nachfolgende Gliederung stellt eine Bearbeitungshilfe der Verfasserin dar.
  4. 4schwarze Farbe.
  5. 5blaue Farbe.
  6. 6grüne Farbe.
  7. 7Loch im Pergament, doch auf der Abbildung der Wappen zu erkennen.
  8. 8In der für den Hirsch charakteristischen braunen Farbe.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 333, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-10-08_1_0_13_11_0_333_333
(Abgerufen am 29.03.2024).