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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. lädt Bürgermeister und Rat von Lübeck auf Klage des Michel Mort, dessen Bruder Henning Mort wäre uff der freien strome und sehe durch Wismarer diener und soldner gefangen genommen und ohne Gerichtsurteil in Wismar hingerichtet worden, obwohl zur Zeit der zwitracht zwischen den Städten Lübeck, Rostock, Lüneburg, Hamburg, Stralsund einerseits und dem Kg. Erich von Dänemark andererseits2 die Lübecker den Danzigern und anderen Kaufleuten geschrieben und zugesichert hätten, daß sie frei, sicher und ungehindert schiffen, segeln und Handel treiben dürften, vor das ksl. Kammergericht. Da die Lübecker als heuptsacher sich für die obengenannten Städte vorschrieben hätten, worauf sich Henning Mort mit seiner Kaufmannschaft verlassen habe, sei von dessen Bruder Michel begehrt, worden, daß die von Lübeck abtragk und wandel tun sollten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus n. 330.

Anmerkungen

  1. 1Der Terminus ante quem ergibt sich aus einem Schreiben Bf. Arnolds von Lübeck vom 30. August 1457 an K.F., vgl. UB Lübeck I. Abt. Bd. 9 n. 518 S. 514, in dem der Bf. bereits auf den ausgegangenen Urteilsbrief des ksl. Kammergerichts in diesem Streitfall verweist.
  2. 2Der Krieg gegen Dänemark begann 1426. Vgl. HOFFMANN , Geschichte Lübecks S. 160.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 324, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-08-30_1_0_13_11_0_324_324
(Abgerufen am 29.03.2024).