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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. erteilt Kf. Friedrich II. von Sachsen eine Kommission im Rechtsstreit zwischen Hans Fuchs, der vermutlich den westfälischen Freigrafen des Stuhls zu Elleringhausen, Johann Manhof1, angerufen hatte, und der Stadt Numburg (Naumburg).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 7415), Pap., mit rücks. aufgedrücktem S. Verlust. Regest nach Zettelregest.

Anmerkungen

  1. 1Die Zettelregesten führen auf der rechten Seite jeweils alle in der Urkunde auftauchenden Personen auf, hier also Johann Manhof, der im eigentlichen Regest nicht genannt wird. Seine Erwähnung unter den in der Urkunde auftauchenden Personen läßt den Rückschluß zu, daß Fuchs sich an ein westfälisches Femegericht gewandt, K.F. dies nicht akzeptiert und daher dem sächsischen Kf. die Kommission in diesem Rechtsstreit erteilt hat.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 293, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-01-24_1_0_13_11_0_293_293
(Abgerufen am 19.04.2024).