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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Breslau die erfolgte Kaiserkrönung mit und läßt wissen, daß es ihm und Kg. Ladislaus in diesen lannden glückseliglich und wol ganngen ist und er nun vorhat, in deutsche lannd zurückzukehren und sich in seine erbliche lannd zu begeben. Er geht davon aus, daß die Breslauer erfahren haben, welch frömbd furnemen, so ettlich in Österreich während seiner Abwesenheit gegen ihn getan haben, und gebietet, falls sie von seinen Widersachern angelanngt werden, diesen nicht zu folgen, sondern vestiglich zu ihm zu halten.1 Nach seiner Rückkehr wollen er und Kg. Ladislaus mit dem Rat ihrer Freunde, Räte und lanndleut die strittigen Sachen regeln. K.F. verspricht, den Kg. Ladislaus, wenn dieser zu seinen beschaiden jarn kumpt, anzuweisen, daß er das (erwartete) Wohlverhalten der Breslauer anerkennen soll.

Originaldatierung:
An mittichen vor dem heiligen Phingstag under uns(erm) insigel, so wir vor unserr kayserlichen krönung gepraucht haben
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVv: Den ersamen, weisen, unsern besunder lieben, dem burgermaister und ratmannen zu Bressla (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 7264), Pap., rotes S 11 als Verschluß rücks. aufgedrückt (beschädigt).2 Druck: RIEDEL , Codex diplomaticus B IV S. 473.

Anmerkungen

  1. 1Zur ständischen Oppositionsbewegung in Österreich und deren Bündnis mit Teilen der böhmischen Stände vgl. PALACKY , Geschichte Böhmens 4,1 S. 302-304; SEIBT , Zeit der Luxemburger S. 542; KRIEGER , Habsburger S. 191f. Am 23. April 1452 war Georg von Podiebrad auf einem Landtag für zwei Jahre als böhmischer Regent anerkannt worden.
  2. 2Auf diesen Brief wird in den aus der österreichischen Kanzlei stammenden Abschriften, die dem Brief an Reinprecht von Ebersdorf und Hildebrand von Einsiedel vom selben Tage beigelegt sind, verwiesen. Vgl. n. 269.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 270, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-05-24_2_0_13_11_0_270_270
(Abgerufen am 16.04.2024).