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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. als Vormund seines Vetters Kg. Ladislaus bestellt bis auf seinen oder dessen Widerruf Dieprand Reybnitz und Heinz Peterswald zu Verwesern der Hauptmannschaft der Fürstentümer Bautzen, Görlitz und Zittau und ihrer Zugehörungen und übergibt mit diesem Brief den Genannten die Rechte zur Verwesung der Hauptmannschaft sowie der Mannen und Städte daselbst, auf daß dieselben dies in der gleichen Weise tun wie es ihre Vorgänger Albrecht von Kolditz1, sein Sohn Thimo und jetzt Hans von Kolditz2 als Inhaber getan haben, sie von Hans von Kolditz desweiteren nach Notdurft rechnung zenemen, ihn davon ledig zesagen und dies quittieren sollen, als ob er oder Kg. Ladislaus es selbst getan hätten, und verspricht im eigenen und in dessen Namen, alles zu halten.

Originaldatierung:
An eritag vor dem heiligen Phingstag under unserm insigel, so wir vor unserr kayserlichen krönung gepraucht haben
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVv: Budissin (unterer Rand, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 7254), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 16 rücks. eingedrückt an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Albrecht von Kolditz, Landvogt der Oberlausitz, war 1448 gestorben.
  2. 2Hans von Kolditz, Sohn des Siegmund von Kolditz, war seit 14. September 1448 Nachfolger Albrechts von Kolditz. Vgl. SCHELTZ , Gesammt-Geschichte S. 224f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 256, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-05-23_1_0_13_11_0_256_256
(Abgerufen am 19.04.2024).