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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. bezeugt durch die Besiegelung einer mit porg brief überschriebenen notel den Entwurf einer Urkunde für noch nicht genannte Bürgen über die Eheabsprache2 zwischen Hz. Friedrich d. J. von Sachsen und Elisabeth, der Tochter Kg. Albrechts II.3

Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Durch Kg.F. besiegelte undatierte notel mit dem Rta -Vermerk unter den SS. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 7180), Pap., rotes S 12 unter dem Text aufgedrückt, rechts daneben das rote S des Kf. von Sachsen.

Kommentar

Vgl. n. 234.

Anmerkungen

  1. 1Ergibt sich aus n. 227.
  2. 2Vgl. n. 227.
  3. 3A, b, c etc. bekennen für sich und ihre Erben, daß Kg.F. dem Sohn Kf. Friedrichs (II.) von Sachsen, Hz. Friedrich (d. J.), die Tochter Kg. Albrechts (II.), Elisabeth, zur Ehe gegeben sowie bestimmt hat, wenn Hz. Friedrich (d. J.) bei derselben eelich geleg(en) habe, daß dann Kf. Friedrich (II.) oder Hz. Friedrich (d. J.) innerhalb des darauffolgenden Monats dem Kg.F. oder dessen Erben einen Verzichtsbrief von ir lauttend geben sollen nach innhalt der versigelten notteln, so baid tail darumb haben. Sie geloben und versprechen für sich und ihre Erben, dafür sorgen zu wollen, daß der Verzichtsbrief in obengeschriebener Weise geschehen soll. Würden sie das nicht tun und würden deshalb Kg.F., Kg. Ladislaus und den Hzz. Albrecht (VI.) und Sigmund und ihren Erben als Herzöge von Österreich Schäden entstehen, dann wollen sie und ihre Erben dafür aufkommen und bezahlen mit allen ihren Ländern, Leuten und Gütern.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 235, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-07-23_9_0_13_11_0_235_235
(Abgerufen am 29.03.2024).