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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. schreibt Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg, daß die Juden des Stiftes Magdeburg den kgl. Geboten1ungehorsam gewesen und diese ihm und dem Reich unser gerechtikeit vorhalten würden2, wodurch sie durch seine gewaltig machtboten, die er in diesen Landen gehabt habe, in des Reiches Acht und Bann3 verfallen sind. Weil die Ungehorsamkeit der Juden sich täglich verhärte, was er nicht dulden könne, befiehlt er Kf. Friedrich, die Magdeburger Juden solange in seinen Landen zu verfolgen und alle seine Städte und Untertanen anzuweisen, den Juden keinerlei Schutz und Geleit zu geben, sondern ihr Leib und Gut anzugreifen, bis diese sich aus der Acht gelöst haben.

Originaldatierung:
An mantag vor sand Gall(en) tag
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 6786), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Bd. 90 n. 32), Pap. (19. Jh.). Druck: RTA 16 n. 319; RIEDEL , Codex diplomaticus, B IV S. 287. Erwähnt: SCHULTZE , Mark Brandenburg 3 S. 67.4 Lit.: MÜLLER, Geschichte der Juden in Nürnberg S. 74.

Kommentar

Diese und die folgenden Schreiben in dieser Sache gelangten an Kf. Friedrich II. von Sachsen, der mit der Einziehung der Krönungssteuer beauftragt war, blieben jedoch in der kursächsischen Kanzlei liegen und erreichten die Empfänger nicht. Die Bearbeiter der RTA 16 S. 268 vermuten, daß die Magdeburger Juden noch rechtzeitig einlenkten und sich deshalb die Weiterleitung der Vollstreckungsbefehle erübrigte. Zu der von den Juden geforderten Krönungssteuer vgl. auch Regg.F.III. H. 4 n. 61 sowie H. 10 n. 32f., 37-39 sowie REINLE , Ulrich Riederer S. 162-64.

Anmerkungen

  1. 1Siehe CHMEL n. 1014.
  2. 2Zu der von den Juden geforderten Krönungssteuer vgl. RTA 16 S. 265-268. Am 18. August hatte Kg.F. den Kf. Friedrich II. von Sachsen sowie die Ritter Leonhard Velsecker und Heinrich Herwart mit der Einziehung der Krönungssteuer von den Juden u.a. in Sachsen und Brandenburg bevollmächtigt. Druck: RTA 16 n. 295.
  3. 3Ein Achtbrief für die Magdeburger Juden ist bisher nicht bekannt und wird in der Literatur (siehe NEUFELD , Judenschuldentilgungen S. 79) allein aus den Mandaten für den Kf. von Brandenburg und den anderen Empfängern dieses Mandates geschlossen. Bekannt ist in diesem Zusammenhang jedoch ein Achtbrief, in dem vier Bevollmächtigte Kg.Fs. und Kf. Friedrichs (II.) von Sachsen die Mühlhäuser Juden in Acht und Bann legen. Vgl. RTA 16 n. 300.
  4. 4Hier fälschlicherweise der Bezug auf eine Verweigerung der von Kg. Albrecht II. geforderten Krönungssteuer.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 47, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-10-14_1_0_13_11_0_47_47
(Abgerufen am 28.03.2024).