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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. teilt Hz. Philipp von Burgund mit, er habe Kf. Friedrich (II.) von Sachsen von den Verhandlungen über das Herzogtum Luxemburg unterrichtet, die er mit Philipps consiliarii bei seinem Aufenthalt in Besançon2 geführt hat, von diesem aber noch keine Antwort erhalten. Zudem habe er erfahren, Gf. Rupert von Virneburg sei mit anderen Bewaffneten von Hz. Philipp in das Hzm. Luxemburg geschickt worden und auch Kf. Friedrich habe dasselbe getan, weshalb er befürchte, daß damit möglicherweise der Grund für neue Kämpfe gelegt sei. In seinem Wunsch nach Verhandlungen über gegenseitige Freundschaft zwischen Hz. Philipp und Kf. Friedrich gebietet er Hz. Philipp, den Virneburger und die Mannschaften zu veranlassen, den luxemburgischen Frieden nicht zu verletzen, sondern den zu Frankfurt geschlossenen ad festum omnium sanctorum (1. November) reichenden Waffenstillstand3 bis sancti Jo(hannes) baptiste (24. Juni) zu verlängern. In der gleichen Weise habe er auch dem Kf. von Sachsen geschrieben4 und er wolle keine Mühen scheuen, damit beide Seiten seinem Wunsch gemäß durch ein festes Band des Einvernehmens befriedigt werden können.

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge in Lat. – Kop.: Abschrift in der Sächsischen Landesbibliothek Dresden (Sign. F 172c, fol. 78v -79r), Pap. (15. Jh.). Druck: SCHMIDT, Zur Geschichte der Luxemburgischen Streitigkeiten S. 147f. Erwähnt bei RICHTER, Luxemburger Erbfolgestreit S. 46.

Anmerkungen

  1. 1Zur zeitlichen Einordnung vgl. SCHMIDT, Zur Geschichte der Luxemburgischen Streitigkeiten S. 147 mit dem Hinweis, daß die Zusammenkunft in Besançon vom November 1442 als bereits geschehen und auf das Fest Johannis des Täufers (24. Juni) als nahe bevorstehend Bezug genommen wird. Gegen diese Einordnung RICHTER, Luxemburger Erbfolgestreit S. 46, der den Brief Ende 1442 bzw. Anfang 1443 ansetzen möchte.
  2. 2Vgl. RICHTER, ebd. S. 40 mit Anm. 4. und S. 41f.
  3. 3Zum Waffenstillstand und zur Situation im Juni 1443 vgl. HEIMANN, Böhmen und Burgund S. 120f. sowie Richter, Luxemburger Erbfolgestreit S. 43.
  4. 4Vgl. n. 38.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 37, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-06-24_1_0_13_11_0_37_37
(Abgerufen am 29.03.2024).