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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. teilt Hz. Philipp von Burgund mit, daß er vernommen hat, auf welche Weise Hzin. Elisabeth von Bayern, neptis nostra carissima, zum Schaden jener, denen nach Erbrecht dieses Hzm. (Luxemburg) gehört, entgegen der zwischen ihr und Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen geschlossenen Verträge1 dieses zu veräußern versuche sowie sich seiner (Hz. Philipps) Macht unterworfen habe, was ohne seine (Kg.F.) Zustimmung jedoch für ungültig betrachtet werden muß, da das genannte Hzm. vom Reich zu Lehen rührt. Er befiehlt Hz. Philipp, falls dieser bereits begonnen habe, mit der Hzin. Elisabeth irgendwelche Verträge zum Erwerb von Rechten im genannten Hzm. vorzubereiten, bzw. falls es bereits zu irgendwelchen Verträgen gekommen sei2, bevor ihm dieses Schreiben bekannt geworden ist, davon Abstand zu nehmen und ihm unverzüglich seine Antwort zuzusenden.

Originaldatierung:
Die xiiii mensis februarii (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: Illustri Philippo duci Burgundie principi et consangwineo nostro carissimo (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge in Lat. – Kop.: Abschrift im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4355, Luxemburgische Sachen, Kapsel I, fol. 26v), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. Loc. 9648, Abschriften den Lützelburgischen Erbfolgestreit betr., 1441-43, Vol. I, fol. 13r), Pap. (15. Jh.). Erwähnt bei RICHTER, Luxemburger Erbfolgestreit S. 33.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 5.
  2. 2Am 4. Oktober 1441 war zwischen der Hzin. Elisabeth und Hz. Philipp zu Hesdin ein Vertrag geschlossen worden, in dem Luxemburg und Chiny an Hz. Philipp und dessen Erben übergeben wurden. Vgl. RICHTER, Luxemburger Erbfolgestreit S. 28f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 6, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-02-14_2_0_13_11_0_6_6
(Abgerufen am 28.03.2024).