Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

Sie sehen den Datensatz 592 von insgesamt 593.

K. F. überträgt Kf. Friedrich (III.) von Sachsen die Verhandlung der Appellation, die Martin Bauer (Pawr) für sich und seine Gesellschafter gegen ein Urteil eingelegt hat, das durch Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar zugunsten der gemeinen belehenten gewercken auf dem Rammelsberg gefällt worden war und den unter der Trostesfahrt des Bergwerks auf dem Rammelsberg bei Goslar gelegenen Tiefstein betrifft1. Er bevollmächtigt ihn, beide Parteien zu einem Rechtstag vor sich zu laden, zu verhören und eine rechtliche Entscheidung zu fällen, dazu gegebenenfalls Zeugen vorzuladen und bei Weigerung mit geeigneten Mitteln zur Aussage zu zwingen. K. F. bestimmt, daß auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite verhandelt werden soll.

Originaldatierung:
Am vierden tag des monets juny (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in einem Ladungsbrief Kf. Friedrichs III. von Sachsen vom 17. Dezember 1492 für die Gewerken zu einem Rechtstag im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. T n. 1576/77, Bl. 2), Pap., rotes S rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. zu diesen bergbaulichen Begriffen sowie zu den - wohl in diesem Zusammenhang einzuordnenden - Streitigkeiten, die u. a. aus Versuchen resultierten, entgegen den Festlegungen der Gewerken unter der Trostesfahrt abzubauen, Neuburg, Goslars Bergbau bes. S. 114-123 und S. 204.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 592, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-06-04_1_0_13_10_0_13552_592
(Abgerufen am 28.03.2024).