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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. hebt nach schriftlichem Vorbringen der Brüder Wolf und Michel von Schwarzenberg, sie seien durch Sigmund d. J. von Schwarzenberg entgegen der durch ihren Vater Michel mit Einwilligung von Sigmunds gleichnamigen Vater getroffenen Erbteilung vom Besitz des nach dem Tod ihres Vaters und ihrer Mutter Ursula Franckengrüner an sie gefallenen Schlosses Stephansberg entsetzt worden, sein vormaliges Mandat1 auf und erklärt jegliche daraufhin geschehene Handlung für kraftlos, da er von Wolfs und Michels Gerechtigkeiten nichts gewußt, die vormals gegen sie gerichteten Briefe nur auf Ersuchen Sigmunds ausgehen lassen und nicht gewollt habe, daß ihnen ihre Ehre ohne Recht verletzt und sie ihrer Rechte, Zugehörungen und Güter entsetzt werden würden. Er bekräftigt, daß Wolf und Michel sich weiterhin Herren von Schwarzenberg nennen und deren Wappen führen können und das Schloß sowie die anderen Güter, von denen sie mit Gewalt gedrungen wurden, wieder in ihre Hände nehmen und solange besitzen sollen, bis sie davon durch geburlichem recht entsetzt werden. K. F. gebietet allen Kff. Fürsten etc. und Reichsuntertanen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer bzw. an Wolf und Michel von Schwarzenberg zu zahlenden Pön von 50 Mark Gold, jene als Herren von Schwarzenberg anzusehen, Sigmund von Schwarzenberg anzuhalten, ihnen das Schloß Stephansberg mit anderen gewaltsam genommenen erblichen Gütern zu überantworten und für seine vermeintlichen Ansprüche Recht vor ihm als Kaiser und seinem Herrn zu erlangen, sowie niemand zu gestatten, etwas dagegen zu unternehmen.

Originaldatierung:
Am leczstenn tagk des monats december (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. Ss, fol. 665 n. 2, fol. 23r-24v), Pap. (15. Jh.).

Ebenfalls am 31. Dezember 1490 befahl K. F. dem Sigmund von Schwarzenberg, Michel und Wolf das Schloß Stephansberg zu überantworten, vgl. ebd., [Chmel] n. 8623. Lit.: Schwarzenberg, Geschichte Schwarzenberg S. 47-52.

Reg.: Chmel n. 8622.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 583.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 584, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-12-31_2_0_13_10_0_13544_584
(Abgerufen am 28.03.2024).