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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. befiehlt den Kff. Fürsten etc. und Knechten auf Ersuchen Sigmunds d. J. von Schwarzenberg, die Brüder Wolf und Michel, welche Michel, Herr zu Schwarzenberg vormals mit Ursula Franckengrüner unehelich gezeugt hat und die sich Herren zu Schwarzenberg nennen, deren Wappen führen sowie den rechten ehelichen Erben von Schwarzenberg ihre Schlösser, Gülten und Güter vorenthalten, nicht als Herren von Schwarzenberg anzusehen oder sie auf Versammlungen und anderenorts an Herren Statt zu setzen, sondern sie anzuhalten, diesen Titel abzulegen und den rechten Erben von Schwarzenberg ihre Schlösser, Gülten, Güter und anderes Vorenthaltene zu übergeben, bis erwiesen wird, daß Michel von Schwarzenberg und Ursula Franckengrüner die genannten Wolf und Michel ehelich miteinander gezeugt hätten, sowie Sigmund im Besitz des ihm von Wolf und Michel vorenthaltenen Schlosses Stephansberg zu schützen, sobald jener es in seine Gewalt gebracht habe.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Erwähnt in H. 10 n. 584.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 583, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-12-31_1_0_13_10_0_13543_583
(Abgerufen am 28.03.2024).