Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

Sie sehen den Datensatz 553 von insgesamt 593.

K. F. bestätigt Eb. Berthold von Mainz den Erhalt eines Schreibens mit der beiliegenden Kopie eines Briefes1 des Königs (Matthias) von Ungarn, den dieser den unlängst auf dem Nürnberger Tag anwesenden Kff. übersandt hatte. Er unterstreicht, daß der Kg. von Ungarn gleichermaßen wie gegen die Türken und Ungläubigen, die die gemeine Christenheit und besonders ihn (K. F.) und seine erblichen lande angegriffen und großen Schaden zugefügt hätten, auch gegen ihn als einen christlichen K. und Fürsten trotz der von ihm oft bewiesenen Gnade und Freundschaft und ohne alle ehrbare Ursache Krieg führe, und betont seinerseits, daß er nie nach Vergießung christlichen Blutes durch Krieg oder Unfrieden, sondern stets nach Frieden und Einigkeit gestrebt, dem Kg. von Ungarn die von jenem zu seinem Schaden angerichteten Kriege und Beschädigungen nachgesehen und ihn ersucht habe, den Krieg zur Errettung christlichen Blutes auf die Ungläubigen zu richten, wozu jenem durch Einkünfte seiner erblichen lande und auch von seiten des Papstes und des hl. Reiches Unterstützung geleistet wurde. Der Kg. von Ungarn, in dessen Regierung dieses reiche Königreich als mögliches porten und schildt der Christenheit gegen die Ungläubigen mehr als ein Drittel verloren hat, habe dies alles nicht beachtet, sondern stets all seine Kraft darauf gerichtet, ihn von seinen erblichen landen zu bringen und sich in das Reich einzumischen. So habe er Kriegsvolk in sein Land gelegt und ihn um Erlaubnis gebeten, es durch seine Lande gegen die Türken zu führen, was er jenem trotz des dadurch zu erwartenden Schadens gewährt habe. Der Kg. von Ungarn habe danach den Propst zu Preßburg als seinen Boten gesandt und ihn um drei Dinge ersucht: zum einen, einen Tag im Reich zu setzen und mit ihm wegen der Türken zu verhandeln, zum zweiten, ihm zu erlauben, Kriegsvolk durch seine Lande nach Venedig zu führen, und zum dritten, zwischen jenem und dem Eb. von Gran unterteydinger zu sein, worauf er das erste und dritte bewilligt, das zweite jedoch abgeschlagen habe, da es sich nicht ziehme, neben den Türken Christen zu bekriegen2. Der Kg. von Ungarn habe ihm gedankt und versprochen, nicht gegen die Venezianer zu ziehen, dafür aber mit dem Kriegsvolk, dessen Durchzug er erlaubt und dessen Verpflegung er den Seinen geboten hatte, seine Untertanen beraubt und mißhandelt, auch seine Stadt Radkersburg und andere Schlösser und Städte in solichem guten glauben unentsagt und unbewart betrieglich abgetrunng(en), erst zwei Jahre später seinen Feindbrief geschickt und andere feindliche Handlungen begangen, während jener den Türken keinen namhaften abbruch getan habe. Der Kg. von Ungarn habe ihm trotz ihrer Übereinkunft3 und trotz der durch die lantschaft der bekriegten Länder inzwischen entrichteten ersten Rate der dabei vereinbarten Geldsumme die eroberten Schlösser, Städte und Festungen nicht in der festgesetzten Frist abgetreten, weshalb er (K. F.) auch nicht schuldig sei, die andere Rate zu bezahlen. K. F. betont unter Hinweis auf seinen von Nürnberg aus verkündeten abschiedt4, daß er dem Kg. von Ungarn wegen dessen vermeintlichen Ansprüchen nicht das Recht an gepurlichen enden verweigert hätte, obwohl es seiner ksl. Würde nicht ziemen würde, uns gegen ime in eynich verhore noch scheltwort zubegeben, und bittet Eb. Berthold, dies den anderen Kff. und Fürsten zu verkünden, damit seinem Aufgebot Folge geleistet werde.

Originaldatierung:
Am sampstag nach sanct Symon und Judas der heilig(en) zwolffpoten tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.). - KVv: Dem erwirdigen Bertolden, ertzbischoven zu Mentz, des heiligen romischen richs in Germanien ertzkantzler, unsr(e)m lieben neven unnd churfursten (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. E n. 33, fol. 87r-88v), Pap. (15. Jh.).

Erwähnt bei Nehring, Matthias Corvinus S. 181 Anm. 309 (auf den 27. Oktober 1987 datiert).

Die Abschrift des ksl. Schreibens wurde Kf. Friedrich (III.) von Sachsen am 1. Dezember 1487 durch Eb. Berthold übersandt, der ihn zu einem Tag der Kff. am 22. Januar 1488 nach Frankfurt einlud, ebd., Reg. E n. 35, Bl. 1. Lit.: Nehring, Matthias Corvinus S. 107-193.

Reg.: Lichnowsky(-Birk) 8 n. 1038.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Fraknoí, Mátyás király levelei 2 n. 191.
  2. 2Vgl. zur Antwort des Kaisers auf die Werbung des Propstes Anfang 1480 Nehring, Matthias Corvinus S. 120f.; Bachmann, Reichsgeschichte 2 S. 685-687.
  3. 3Am 1. Dezember 1477 im Vertrag von Gmunden, vgl. Nehring, Matthias Corvinus S. 91f.
  4. 4Am 22. Juli 1487, vgl. ebd. S. 178 Anm. 299.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 553, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-11-03_1_0_13_10_0_13513_553
(Abgerufen am 29.03.2024).