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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. versichert für sich und seine Nachfolger im Reich, daß seinem Rat Bf. Rudolf (II.) von Würzburg und dessen Nachfolgern die ihm (K. F.) heute geliehenen 3500 rh. fl. von dem Anschlag abgezogen werden sollen, der Rudolf und seinem Stift auf dem hiesigen Tag zu Nürnberg durch die Kff. Fürsten und gemain besamlung oder aber in Zukunft durch seinen Sohn Kg. Maximilian auferlegt werden würde. Müßte der Bf. nach entsprechendem ksl. Gebot zur Vollstreckung eines solchen Anschlags Geld entrichten, soll dieses von den 3500 fl. abgezogen werden, bis die genannte Geldsumme bezahlt ist.

Originaldatierung:
Am eilfften tag may (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift in der Forschungs- und Landesbibliothek Gotha (Sign. Chart. A 185, fol. 24v-25r), Pap. (16. Jh.).

Reg.: Chmel n. 8030.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 541, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-05-11_2_0_13_10_0_13501_541
(Abgerufen am 29.03.2024).