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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. versichert für sich und seine Nachfolger Bf. Rudolf(II.) von Würzburg unter Hinweis auf ihre nach seinem Gebot1 erfolgte Einigung2 über die Hinterlassenschaft des durchSelbstmord verstorbenen Anselm von Rosenberg sowie auf seinevormaligen Mandate3, ihn bei seinem rechtlichen Erbieten, seinen freien Rechten, fürstlichen Freiheiten und seinem alten Herkommen bleiben, in der Sache weder die Zuflucht an seine ksl. Obrigkeit durch Mittel und Wege der Appellation versperren, noch Kommission, Appellation und Remota ausgehen zu lassen, ihn bezüglich des vormals zu Windsheim mit denen von Rosenberg geschlossenen Vertrages zu schützen und alle gegen die von Rosenberg und ihre Helfer ergangenen ksl. Mandate und darin festgelegten Strafen, die Verkündung der Acht und Aberacht und die Anrufung des geistlichen Schwertes nicht ohne Einwilligung Rudolfs aufzuheben. Er verspricht, denen von Rosenberg und ihren Helfern Absolution von Acht und Aberacht und von den genannten Prozessen, Strafen und Bußen für den Fall zu erteilen, daß sich Bf. Rudolf von Würzburg oder sein Nachfolger mit jenen vertragen und ihn darum ersuchen würden. K. F. bestätigt dem Bf. von Würzburg seine Freiheit bezüglich der Habe von Selbstmördern4 und bestimmt, daß diese Bestätigung in Kraft bleiben soll, falls irgendein Bf. Aus guten ursachen gegen ihre Freiheiten, alte Herkommen, Gewohnheiten und seine ksl. Konfirmation handeln würde.

Originaldatierung:
Am eilfften tag deß monats may (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift in der Forschungs- und Landesbibliothek Gotha (Sign. Chart. A 185, fol. 5v-6v), Pap. (16. Jh.).

Reg.: Chmel n. 8029.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 530.
  2. 2Am 12. Juli 1486 bestätigte K. F. Bf. Rudolf das Recht, die Hinterlassenschaft von Selbstmördern einzuziehen, vgl. Chmel n. 7855.
  3. 3Vgl. H. 10 n. 531 u. n. 532.
  4. 4Vgl. Anm. 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 540, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-05-11_1_0_13_10_0_13500_540
(Abgerufen am 28.03.2024).