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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. befiehlt den zu Mühlhausen ansässigen Juden unter Hinweis auf ihren Ungehorsam gegenüber dem Anschlag, den ihnen der Jude Levi zusammen mit anderen jüdischen Meistern und drei unversprochen Juden auf seinen Befehl zur Aufbringung einer Geldsumme für den Krieg gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn auferlegt hat1, sowie gegenüber seinen vormaligen Geboten2, bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und Strafe und einer an die ksl. Kammer zu entrichtenden Pön von 20 Mark Gold, innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt dieses Schreibens die für sie im Anschlag festgesetzte Geldsumme an den ksl. Hof zu schicken.

Originaldatierung:
Am zehenden tag des monets januarij.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Mühlhausen (Sign. 1-10, G 1 Konv. 1 n. 6), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Erwähnt bei Weißenborn, Mühlhausen S. 30.

Vgl. H. 10 n. 539.

Anmerkungen

  1. 1Siehe zur Sache Regg.F.III. H.4 n. 926.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 534.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 535, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-01-10_2_0_13_10_0_13495_535
(Abgerufen am 29.03.2024).