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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. ermahnt die Stadt Mühlhausen abermals, die im Anschlag gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn festgesetzte Summe zu zahlen1, verweist sie dabei an Erbmarschall Sigmund von Pappenheim und lädt sie vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Der Erhalt des ksl. Mandats am 24. Dezember 1486 wird erwähnt in der Abschrift eines Schreibens in den Briefregistern des Mühlhäuser Rates2, welches durch diesen in der Woche nach dem Empfangsdatum an den laut ksl. Kommission3 mit der Eintreibung des Anschlages beauftragten Hz. Albrecht von Sachsen gerichtet wurde, im StadtA Mühlhausen (Sign. 1-10, W 1 n. 8, fol. 268v-269r), Pap. (15. Jh.). Lit.: Weißenborn, Mühlhausen S. 60.

Anmerkungen

  1. 1Das erste ksl. Gebot an die Stadt Mühlhausen zur Zahlung der veranschlagten Summe erfolgte um den 1. Mai 1486, vgl. Regg.F.III. H.4 n. 919.
  2. 2In dem Schreiben führt der Rat aus, daß Albrecht der Stadt die Bezahlung des Anschlages in Höhe von 500 rh. fl. bereits am 25. Juli 1486 zu Leipzig quittierte, und bittet ihn, sie gegenüber dem durch K. F. bevollmächtigten Erbmarschall Sigmund von Pappenheim zu verantworten. Letzteren unterrichtete der Rat in einem vor dem 20. Januar 1487 abgefaßten Schreiben über die erfolgte Zahlung, siehe StadtA Mühlhausen (Sign. 1-10, W 1 n. 8, fol. 269r-v).
  3. 3Vgl. Regg.F.III. H.4 n. 924.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 533, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-12-24_1_0_13_10_0_13493_533
(Abgerufen am 28.03.2024).