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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bekennt, ihm habe Eb. Hermann (IV.) von Köln von seinem rechtlichen Vorgehen gegen Klaus von Drachenfels und dessen damals unmündigen Bruder Johann wegen ihrer Übergriffe auf den Eb. und dessen geistliche und weltliche Räte, Diener und Untersassen und darüber berichtet, daß Hz. Johann (I.) von Kleve, Dietrich von Battenberg und ihre Anhänger der in ihrem Streit mit dem Eb. um das Schloß Alpen durch Kg. Maximilian mit Wissen und Willen des Kaisers herbeigeführten gütlichen Einigung1 nicht nachgekommen wären. Er bekräftigt auf Vorbringen Hermanns, daß der kürzlich zu Frankfurt erlassene ksl. Frieden2 dem Eb. und dessen Räten, Dienern, Helfern, Landen, Leuten oder Untersassen gegen die genannten Gegner und ihre Anhänger an nichts binden, verletzen oder verhindern soll und sie deshalb keiner darin festgelegten Strafe verfallen, noch sich wegen zugefügter Schäden gegenüber den von Drachenfels und deren Anhängern verantworten sollen. K. F. bestimmt, daß sein Frieden jedoch bei anderen Streitigkeiten in allen seinen Punkten und Artikeln in Kraft bleiben soll, und befiehlt allen Kff. Fürsten etc. und Reichsuntertanen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer bzw. an den Eb. von Köln zu entrichtenden Strafe von 40 Mark lötigem Gold die Beachtung seines Mandats.

Originaldatierung:
Am newntzehenden tag des monats marcy (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift im Thür. StA Rudolstadt (Sign. Geheimes Archiv, A VIII 6a n. 17 IV, fol. 97r-100r), Pap. (18. Jh.).

Druck: Lacomblet, UB Niederrhein 4 n. 431.

Reg.: RTA MR 1 n. 207.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Lacomblet, UB Niederrhein 4 n. 431 Anm. 1.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 526.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 527, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-03-19_1_0_13_10_0_13487_527
(Abgerufen am 25.04.2024).