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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Erfurt mit, er habe ihrer bevollmächtigten Botschaft zugesagt, die ihnen zu Nürnberg auferlegte Reichshilfe1 durch einen Brief, besiegelt mit seinem anhangenden Siegel und seinem Sekret, zu erlassen. Da er sein Sekret, daß wir bißher auf solch brieff getrucktt, jedoch kürzlich verloren hat, der Stadt aber deshalb kein Nachteil erwachsen soll, habe er den genannten Brief für die Erfurter Botschaft - wie sie aus der mitgesandten Kopie ersehen werden - unter seinem ksl. anhangenden Siegel an Stelle des Sekrets mit unnser selbst hanndt unterschrieben2, der die gleiche Macht haben soll, als wenn sein Sekret darauf gedrückt sei. Er verspricht, sobald ein anderes Sekret hergestellt sei, ihnen einen anderen Brief unter seinem Siegel und diesem Sekret ausfertigen zu lassen3.

Originaldatierung:
Am letzten tag des monats julij (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.). - KVv: Den ersamen, unnsern unndt deß heiligen reichs lieben getrewen, burgermeister unndt rath der stadt Erffurdt (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Erfurt (Sign. 2-110/5, fol. 466r-v), Pap. (16. Jh.). - Zwei Abschriften ebd., fol. 465r-v bzw. fol. 450r, beide Pap. (16. bzw. 17. Jh.).

Bei dem verlorenen ksl. Sekretsiegel handelt es sich um das S 16. Offenbar muß es K. F. kurz darauf wiedergefunden haben, denn bereits in H. 10 n. 512 wurde dieses Sekret, dessen Gebrauch bis zum Tod des Kaisers nachzuweisen ist3, wieder verwendet.

Druck: Müller, Reichstagstheatrum 5 S. 761.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 490.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 512.
  3. 3Vgl. Posse, Siegel 5 S. 52 und S. 176.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 510, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-31_1_0_13_10_0_13470_510
(Abgerufen am 16.04.2024).