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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. lädt den Bf. (Dietrich IV.) von Naumburg peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt seines Briefes oder auf den nächstfolgenden Gerichtstag vor sich zu rechtlicher Verantwortung auf Klage seines Kammerprokurator-Fiskals, er hätte seinen Anteil an der in Nürnberg von Kff. Fürsten und gemeiner besamblung beschlossenen Hilfe gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn in Höhe von 8 Mann zu Pferd und 4 Mann zu Fuß, die bis zum sand Gallen tag nechstverschinen (1481 Oktober 16) am ksl. Hof sein sollten, nicht erfüllt.

Originaldatierung:
Am fünftenn tag des monets marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Bisch(of) zu Newnburgk (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. B n. 1005, Bl. 6), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Bis auf die dem konkreten Empfänger angepaßten Einzelbestimmungen (Austellungsdatum und -ort, Anzahl der Truppen, Abordnungsfrist und Ladungsfrist vor das Kammergericht) textlich identisch mit H. 10 n. 489, n. 493 u. n. 494.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 492, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-03-05_1_0_13_10_0_13452_492
(Abgerufen am 16.04.2024).