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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bekundet, daß für Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Erfurt ihre gemeinsame Veranschlagung1 mit Eb. Diether von Mainz im Rahmen der unlängst zu Nürnberg von Kff. Fürsten und gemeyne besamlung beschlossenen gemeyne(n) hilffe weder die Verletzung ihrer Privilegien und Rechte noch die Einführung neuer Pflichten zur Folge habe und die Erfurter wegen der Verzögerung der Hilfeleistung kein entgeltenis haben sollen, da sie K. und Reich nicht unmittelbar unterworfen und nach altem Herkommen zu solchem Dienst, den sie ihm als K. zu leisten bereit sind, gegenüber dem Eb. von Mainz nicht verpflichtet sind. Er gebietet den Erfurtern zugleich, die veranschlagte Anzahl Leute unverzüglich an den ksl. Hof, im landt zu Osterich oder dorthin, da sie die gehaben mogen bestellen, zu schicken, wo sie ein ganzes Jahr, wie in Nürnberg beschlossen, in seinen Diensten bleiben soll.

Originaldatierung:
Am achten tage des mondes decembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit aufgedr. S. - Kop.: Abschrift im StadtA Erfurt (Sign. 0-0 A XX-35), Pap. (15. Jh.). - Vier Abschriften ebd., 2-110/5, fol. 444r-444v bzw. fol. 451r-v bzw. fol. 457r-v bzw. fol. 458r-459r, alle Pap. (16. Jh.). - Abschrift ebd., fol. 452r-v, Pap. (17. Jh.).

Vgl. H. 10 n. 510.

Druck: Tettau, Staatsrechtliches Verhältnis S. 51 (in Auszügen).

Anmerkungen

  1. 1Die Veranschlagung wurde Erfurt am 1. September 1481 durch Graf Haug von Werdenberg und den Kammerprokurator-Fiskal Johann Keller mitgeteilt. Sie sollte je 70 Mann zu Pferd und zu Fuß umfassen und auf den nächsten St. Gallentag (1481 Oktober 16) nach Wien zum Krieg gegen die Ungarn geschickt werden, vgl. StadtA Erfurt (Sign. 0-0 A XX-34).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 490, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-12-08_1_0_13_10_0_13450_490
(Abgerufen am 29.03.2024).