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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bekennt, daß er mit Hans von Elben, Konrad Schwabe, Georg Krabat, Veczen Durst, Konrad und Jost Neitperg, Albrecht Aigner, Zacharias Remchinger, Georg Zeller, Kolman von Brunn, Andreas Fuhrmann und anderen, die in seinem und des lannds Dienst gewesen sind, wegen ihres Soldes und Schadens verhandelt habe und ihnen laut der darüber ausgestellten Quittung 13106 Pfund, 3 Schillinge und 9 Pfennige schuldig sei1, die durch Verschreibungen an den aufslegen auf Wein und Gmundischen und Hellischen Salz beglichen werden sollen. Sollten sie von seiner Seite an der Rückzahlung gehindert und von den aufsleg entsetzt werden, bevor ihnen die Summe bezahlt wäre, will er ihnen die unbezahlte Summe und den dadurch erlittenen Schaden erstatten, sollten sie jedoch durch Feinde von den aufslegen gedrung(e)n werden, nur die noch ausstehende Summe bezahlen.

Originaldatierung:
An sambstag vor sand Veits tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch auf Perg. mit anh. S und rücks. eingedr. Sekret. - Kop.: Vidimus des Abtes Johann vom Schottenkloster zu Wien vom 31. Januar 14942 im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Urkunden n. 430), Perg., rotes S in wachsfarbener Schüssel an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Vom 8. Juni 1480, vgl. Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Urkunden n. 3681).
  2. 2Das Vidimus wurde nach dem von Konrad von Neitperg und Heinz Stang vorgelegten Org. ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 471, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-06-10_1_0_13_10_0_13431_471
(Abgerufen am 16.04.2024).