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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, die dort wegen des der Türken halber einberufenen Tages eintreffenden Vertreter von Fürsten, Herren und Städten über seinen Befehl zum Ausharren2 und über die baldige Absendung einer ksl. Botschaft in Kenntnis zu setzen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Erwähnt in der Abschrift eines Briefes des Nürnberger Rates an Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen vom 12. Juli 14793 im StadtA Mühlhausen (Sign. 1-10, G 23a n. 12, fol. 1r), Pap. (15. Jh.). Lit.: Weißenborn, Mühlhausen S. 54.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum ergibt sich aus der Mitteilung K. F.'s vom 4. Juni 1479 bezüglich des etwaigen verspäteten Erscheinens der ksl. Abgesandten, vgl. Regg.F.III. H.7 n. 631.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 449.
  3. 3In diesem Brief wurde Bürgermeistern und Rat der Stadt Nordhausen eine Kopie des ksl. Mandats zugesandt und mitgeteilt, daß die in Nürnberg anwesenden Vertreter der Fürsten und Städte weggezogen sind, da kein Abgesandter des Kaisers gekommen sei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 450, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-06-04_1_0_13_10_0_13410_450
(Abgerufen am 17.04.2024).