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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. übermittelt den Gff. Johann und Ernst (IV.) von Hohnstein (-Klettenberg) die von Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck erhobene Klage, derzufolge sie die Lübecker ungeachtet deren Rechtserbietens mutwillig und nach eigenem Gutdünken befehdet und etliches Kaufmannsgut gewaltsam geraubt hätten, weshalb sie der Pön des in Regensburg beschlossenen vierjährigen und zuletzt durch ihn zu Augsburg verlängerten Friedens1 verfallen seien. Er gebietet ihnen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer an die ksl. Kammer zu entrichtenden Pön von 100 Mark Gold, innerhalb von neun Tagen nach Erhalt seines Mandats die Fehde gegen die von Lübeck zu beenden, das von jenen genommene Gut ohne Entgelt zurückzugeben und wegen ihrer Ansprüche das Recht vor ihm zu suchen, und droht ihnen andernfalls weitere Maßnahmen an.

Originaldatierung:
Am vierunndtzweintzigist(e)n tag des monads septembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift2 im StadtA Mühlhausen (Sign. 1-10 G 23a n. 9, fol. 2r), Pap. (15. Jh.).

Druck: Loewenberg, Beziehungen S. 78.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 319 u. n. 381.
  2. 2Die Abschrift wurde dem Mühlhäuser vom Lübecker Rat am 25. März 1476 übersandt, vgl. Loewenberg, Beziehungen S. 76-80.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 425, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-09-24_1_0_13_10_0_13385_425
(Abgerufen am 25.04.2024).