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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. unterrichtet Bf. Heinrich von Halberstadt1 von der Klage der Äbtissin Hedwig von Quedlinburg, geb. Herzogin von Sachsen, der Bf. und seine Vorgänger hätten das ihnen von Hedwigs Vorgängerinnen vormals in Kriegszeiten zum Schutz überantwortete Dorf Ditfurt, welches dem Stift von K. Otto dem großen übergeben und mit besonderen Gnaden und Freiheiten versehen worden war2, den Äbtissinnen trotz deren Forderungen vorenthalten, mit schosse, hoffdinst und ander(e)n beswerungen beladen und seien nach eigenem Gutdünken damit verfahren. Der Bf. habe zudem viele Lehen in den Herrschaften und Gerichten der Alten stat Quedlinburg, die Hedwig von K. und Reich zu Lehen besitzt, gewaltsam abgedrungen und ihr und ihrem Stift vorenthalten sowie zum Stift gehörende Vogteien, die lange Zeit nicht vergeben worden waren, ohne Willen und Vollmacht der Äbtissin dem Rat der Stadt Quedlinburg verpfändet3 und dem Stift dadurch Schaden zugefügt. Er befiehlt dem Bf. nachdem die Äbtissin ihn als obersten Vogt und Beschützer der Kirche angerufen hat, jener und ihrem Stift das Dorf, die Lehen und die Vogteien mit allen Renten, Zinsen, Nutzungen, Gülten, Obrigkeiten und Gerechtigkeiten innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt seines Mandats wieder zu überantworten und für die gegenüber Äbtissin und Stift angewendete Gewalt und die von dem Dorf, den Lehen und Vogteien erhobenen Lasten Entschädigung zu leisten, damit er nicht gezwungen sei, weitere Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen.

Originaldatierung:
Am dritten tage des mondes july (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. B n. 1142, fol. 5r u. 6v), Pap. (15. Jh.).

Erwähnt bei Boettcher, Halberstädter Chronik S. 316.

Vgl. zu den Auseinandersetzungen zwischen dem Stift auf der einen und der Stadt Quedlinburg sowie dem Bf. von Halberstadt auf der anderen Seite Lorenz, Werdegang S. 185-201; Pätzold, Stift und Stadt S. 171-192.

Anmerkungen

  1. 1Bf. von Halberstadt war zu dieser Zeit Gebhard von Hoym (1458- 1480).
  2. 2Das Dorf Ditfurt wurde dem Quedlinburger Stift nicht von K. Otto I., sondern von Otto II. am 13. Mai 974 geschenkt, siehe MGH DO II n. 78.
  3. 3Die Vogtei hatten die Bff. von Halberstadt am 25. Juli 1351 von den Gff. von Regenstein erworben und am 9. Oktober 1396 an die Stadt Quedlinburg verpfändet, siehe UB Quedlinburg 1 n. 162 bzw. n. 226-229.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 420, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-07-03_3_0_13_10_0_13380_420
(Abgerufen am 28.03.2024).