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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. teilt Kf. Ernst von Sachsen mit, der von jenem und Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen zum Widerstand gegen den Hz. (Karl) von Burgund mit einer Anzahl von Berittenen abgeordnete Hz. Albrecht von Sachsen habe ihn unterrichtet, daß das Vierteljahr, welches er ihm befehlsgemäß zu Diensten stehe, den Anmarsch und den Rückmarsch nach Hause einschließe und auf montag vor vasnacht (Februar 7) ende. Auf Albrechts Vorbringen, ihn zu diesem Termin heimziehen zu lassen, habe er diesen zusammen mit den anwesenden Kff. ersucht, länger bei ihm zu bleiben, wozu dieser bei entsprechender Vollmacht bereit wäre. K. F. weist darauf hin, daß Albrechts Aufbruch unter den anderen Teilnehmern Verwirrung stiften und für das Reich große Gefahr und Nachteil gegen den Hz. von Burgund heraufbeschwören würde, auch das haws Sachssen die trefflichsten Fürsten des Reiches besitzt und alles, was der K. in dieser Angelegenheit unternimmt, dazu dient, daß das Reich nicht verdruckht wird oder in fremde Hand gelangt. Im übrigen wäre es für K. und Reich schimpflich, wenn die Fürsten von ihm wegreiten würden und er deshalb von des heiligen reichs wegen nicht die Macht haben sollte, den Feinden Widerstand zu leisten. Deshalb bittet er Ernst und den gesondert angeschriebenen Hz. Wilhelm1, ihrem Bruder bzw. Vetter die Vollmacht zu erteilen, bis achttag nach Ostern (April 2) bei ihm zu bleiben, bis wohin er hofft, gegen den Hz. von Burgund etwas unternommen zu haben, und verspricht, Hz. Albrecht beim Unterhalt seiner Truppen zu unterstützen.

Originaldatierung:
An phintztag nach sannd Pauls tag conversionis.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. - KVv: Dem hochgeborn Ernsten, des heilign romischen reichs ertzmarschalh, hertzogen zu Sachsen, lanndgraf(e)n in Doringen etc., uns(er)m lieb(e)n oheim und curfürst(e)n (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. A n. 91, Bl. 18), Pap., rotes (wohl:) S 21 rücks. aufgedrückt (Spuren).

Erwähnt bei Priebatsch, Politische Correspondenz 2 n. 21.

In ihrer gemeinsamen Antwort vom 13. Februar 1475 gaben die Hzz. Ernst und Wilhelm von Sachsen ihr Einverständnis, Albrecht noch länger im Dienste des Kaisers zu belassen, mit der ausdrücklichen Bitte, diesen bei den Unterhaltskosten zu unterstützen, im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. A n. 91, fol. 47r-48r). Lit.: Bachmann, Reichsgeschichte 2 S. 504.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 411.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 410, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-26_2_0_13_10_0_13370_410
(Abgerufen am 24.04.2024).