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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. überträgt seinem Rat Bf. Rudolf (II.) von Würzburg eine Kommission zur Verhandlung der Appellation Gf. Wilhelms (III.) von Henneberg (-Schleusingen) gegen die Urteile, die durch Reginhard Laurender am Freistuhl zu Freienhagen zugunsten von Hans Tole verhängt wurden. Er befiehlt ihm, die Parteien zu einem Rechtstag vor sich zu laden, sie zu verhören und eine rechtliche Entscheidung zu treffen, dazu auch Zeugen zu verhören und gegebenenfalls mit Strafen zur Aussage zu zwingen. K. F. bestimmt, daß auch bei Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite verhandelt werden soll.

Originaldatierung:
Am aindlifften tag des monads februarii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.1).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des Notars Johannes Hasel im Thür. StA Meiningen (Sign. Gemeinschaftliches Hennebergisches Archiv, Urkunden-Nachträge sub dat.), Pap. (15. Jh.) - Inseriert in der Abschrift eines Notariatsinstruments2 des öff. Notars Vitus Müller ebd., Sektion VI n. 736 A, Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Nach der Abschrift im Thür. StA Meiningen (Sign. Gemeinschaftliches Hennebergisches Archiv, Sektion VI n. 736 A), die allerdings a.m.i.d. anführt.
  2. 2Das Notariatsinstrument wurde über die am 11. Juli 1473 in Schmalkalden im Auftrag Gf. Wilhelms III. von Henneberg durch den Rentmeister Günther Armbruster erfolgte Aushändigung eines an Tole gerichteten Ladungsbriefes Bf. Rudolfs von Würzburg vom 6. Juli 1473 sowie über die Verkündung der Ladung an Tole vom 18. Juli 1473 ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 350, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-02-11_1_0_13_10_0_13310_350
(Abgerufen am 28.03.2024).