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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. teilt seinem Rat Bf. Rudolf (II.) von Würzburg mit, er habe das Verfahren in dessen am ksl. Kammergericht geführten Rechtsstreit mit seinem (K. F.'s) Diener Heinrich Seibot von Rambach bis zum sanct Lorentzen tage (August 10) ausgesetzt, damit sich beide Parteien in dieser Zeit gütlich vereinen und aus ubunge deß rechtens vertragen bleiben. Er gebietet ihm, in der genannten Zeit mit Heinrich Seibot gütlich übereinzukommen, und bekräftigt unter Hinweis auf seinen vormaligen ksl. Gebotsbrief1, daß er andernfalls Seibot, nach dem der unser diener und hofgesinde und mitt viel sachen in unserm kay. cammerg(eric)ht verhafft ist, das Recht nicht vorenthalten werde.

Originaldatierung:
Am pfintztag vor dem heiligen Pfingstag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.). - KVv: Dem ehrwirdigen Rudolffen, b(ischof) zu W(ürz)b(ur)g, unserm fursten, rath und lieben andechtigen (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in der Forschungs- und Landesbibliothek Gotha (Sign. Chart. A 185, fol. 19r-v), Pap. (16. Jh.).

Am 27. Juni 1472 lud Bf. Rudolf seinen Gegner Heinrich Seibot, der Diener Mgf. Albrechts von Brandenburg war, zu einem gütlichen Tag am 4. August 1472 nach Würzburg. In seiner Antwort vom 17. Juli 1472 entschuldigte sich Seibot, daß er nicht selbst zu dem Tag erscheinen könne, und bat Rudolf, innerhalb der festgesetzten Frist Abgesandte nach Ansbach zu entsenden, um dort mit seinen Bevollmächtigten zu verhandeln. Am 8. August 1472 antwortete Bf. Rudolf, er habe den Brief erst gestern erhalten, weshalb innerhalb der Frist kein Tag mehr abgehalten werden könne, und bat Seibot, sich wegen seiner Forderungen persönlich zu ihm zu begeben oder einen Bevollmächtigten zu schicken, vgl. ebd., fol. 19v-21r.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 343.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 344, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-05-14_2_0_13_10_0_13304_344
(Abgerufen am 29.03.2024).