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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. teilt Gf. Georg (I.) von Anhalt (-Zerbst) und allen anderen, die diese Sache berührt, mit, er habe aufgrund einer von den Gff. Günther (II.) und Volrad (III.) von Mansfeld, Johann von Beichlingen und Heinrich von Stolberg für sich und die drei Schwestern Gf. Volrads bzw. die Gemahlinnen der Gff. von Beichlingen und Stolberg erhobenen Appellation ihren vormals an den Eb. von Magdeburg verwiesenen1, noch unentschiedenen Rechtsstreit um die Herrschaft Bernburg des verstorbenen Gf. Bernhard (VI.) von Anhalt (-Bernburg) wieder an sich gezogen. K. F. lädt sie deshalb peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt seines Mandats bzw. auf den nächstfolgenden Gerichtstag vor sich zu rechtlicher Verantwortung, um sie und die ebenfalls geladene Gegenpartei zu verhören und eine rechtliche Entscheidung zu treffen, und bestimmt, daß auch bei Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite verhandelt werden soll. Er gebietet ihnen, bis dahin die genannten Besitzungen in dem Zustand zu belassen, wie sie Gf. Bernhard zurückgelassen hat, sowie alle getroffenen Veränderungen abzustellen, und kündigt andernfalls an, gegen sie in volfurung des gemelten rechten vorzugehen.

Originaldatierung:
Am achtundezwenczigisten tag deß monads july (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in Form einer Nachzeichnung des Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. C n. 753, fol. 27r), Pap. (15. Jh.).

Laut eines abschriftlichen Vermerkes nahm Gf. Georg das ksl. Mandat am 21. Oktober 1469 in Empfang, ebd., fol. 28r. Lit.: Suhle, Fürstin Hedwig S. 13-19.

Vgl. H. 10 n. 307.

Reg.: Regesta Stolbergica n. 1733.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 285.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 300, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-07-28_1_0_13_10_0_13260_300
(Abgerufen am 16.04.2024).