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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bestätigt auf Ersuchen einer Botschaft Hz. Wilhelms (III.) von Sachsen dessen durch ein Vidimus nachgewiesene Verschreibung von 40000 fl. rh. als mitgab und leipgut auf die von K. und Reich zu Lehen gehenden Herrschaften, Schlösser, Städte, Ämter und Gülten zu Weimar, Weißensee, Freyburg, Weissenfels und ihren Zugehörungen, die jener mit Verwilligung des ksl. Schwagers Kf. Friedrich (II.) und der Brüder Hz. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen unter Einsetzung von etlichen Fürsten, Gff. und Getreuen als Vormünder zugunsten seiner Gemahlin Katharina vorgenommen hat, jedoch unbeschadet der Rechte von K. und Reich sowie Dritter.

Originaldatierung:
Am montag nach sanct Lucien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. D n. 28, fol. 63r-64r), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Chmel n. 4130.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 244, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-12-17_1_0_13_10_0_13204_244
(Abgerufen am 16.04.2024).