[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10
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K. F. belehnt den vor ihm erschienenen Gf. Ludwig von Gleichen (-Blankenhain) erblich mit dem Schloß Ehrenstein in Thüringen samt Zugehörungen, welches dieser je zur Hälfte ererbt bzw. von Heinrich (IX.) von Gera gekauft hatte, der ihm (K. F.) diese Hälfte aufgesandt und schriftlich gebeten hat, sie an Gf. Ludwig und dessen Erben weiterzuverleihen. K. F. behält sich die Rechte und Gerechtigkeiten von K. und Reich sowie Dritter vor und bestätigt, daß Gf. Ludwig ihm den gewöhnlichen Treueid geleistet hat.
- Originaldatierung:
- Ahm freitage vor sand Johannestag zu sonwenden (nach Kop.).
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. Ee n. 70, fol. 1r-2r), Pap. (16. Jh.).
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 10 n. 240, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-06-22_1_0_13_10_0_13200_240
(Abgerufen am 29.03.2024).