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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. verleiht mit Rat der Fürsten, Gff. Herren, Edlen und Getreuen aus ksl. Macht dem Königreich und dem Kg. (Georg) von Böhmen als Dank für die Hilfe, die ihm jener cum regni sui baronibus, proceribus, nobilibus et aliis regnicolis gegen die aufständischen Wiener Bürger und einige Adlige des Herzogtums Österreich geleistet hat1, nachfolgende Freiheiten2: [1.] Der Kg. von Böhmen soll dem römischen Kg. bei seinem Romzug zum Empfang der Kaiserwürde an Stelle der bisherigen 300 Bewaffneten oder 300 Mark Silber nur die Hälfte zuschicken. [2.] Der ad curiam imperialem geladene Kg. von Böhmen braucht nur dann am Hof zu erscheinen, wenn dieser in Nürnberg oder Bamberg abgehalten wird. [3.] Wenn der Kg. von Böhmen vom römischen Kg. oder Kaiser den feierlichen Lehnsempfang mit den Fahnen begehrt, soll man ihm nach Ende der Festlichkeiten keine beschädigten Fahnen zurückgeben, mit denen er vom Königshof in seine Herberge zurückkehrt. [4.] Der Kg. von Böhmen soll beim Lehnsempfang sicheres Geleit für Hin- und Rückweg besitzen. [5.] Der Ort des Lehnsempfangs soll höchstens 15 Meilen von den Grenzen Böhmens entfernt liegen. [6.] Kein Hauptmann eines römischen Königs oder Kaisers darf den Untertanen des böhmischen Königs etwas entgegen den Freiheiten des Königreichs Böhmen befehlen und sich in dessen Angelegenheiten einmischen. K. F. gebietet jedermann bei seiner schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer bzw. an den Kg. von Böhmen zu zahlenden Pön von 1000 Mark Gold die Beachtung dieser Freiheiten.

Originaldatierung:
Die vicesima prima mensis decembris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch in Lat., mit dem Monogramm K. F.'s versehen und mit einer Goldbulle besiegelt. - Kop.: Abschrift aus dem Jahre 1594 mit dem nachgezeichneten Monogramm K. F.'s in der Forschungs- und Landesbibliothek Gotha (Sign. Chart. A 375, fol. 237r-238r), Pap.

Druck: Goldast, De Bohemiae regni, Appendix S. 109f.; Lünig, Reichsarchiv 6 S. 84.

Reg.: Chmel n. 3958. Lit.: Bachmann, Geschichte Böhmens 2 S. 552.; Heymann, George of Bohemia S. 321-336.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 234.
  2. 2Die nachfolgende Einteilung in Abschnitte stellt eine Gliederungshilfe des Bearbeiters dar.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 233, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-12-21_1_0_13_10_0_13193_233
(Abgerufen am 28.03.2024).