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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bestätigt Martin von Northausen und seinen ehelichen Leibeserben das Wappen seiner Vorfahren in Form eines in der Mitte des Briefes gemalten blauen Schildes, darin stehend ein halber weißer Mond mit darüber gekehrten, mit jeweils einer weißen Rose versehenen Spitzen; auf dem Schild ein mit einer weißen und blauen Helmdecke verzierter Helm, darauf zwei weiße puffen horner, jedes in der Mitte mit einer blauen Leiste gequert und darin eine weiße Rose1. Er bestimmt ferner, daß Martin und seine ehelichen Leibeserben dieses Wappen in allen Sachen und Geschäften, so auch als Siegel und Petschaft, ungehindert gebrauchen mögen, und gebietet allen Fürsten, Gff. Herolden etc. und Reichsuntertanen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade die Beachtung seiner Verleihung, jedoch unbeschadet derjenigen an ihren Wappen und Rechten, die möglicherweise ein gleiches Wappen führen.

Originaldatierung:
An der mittewochm noch sant Katherinen tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift im StadtA Erfurt (Sign. 5/801-N 1, fol. 1r-v), Pap. (15. Jh.).

Erwähnt bei Frank, Peterskloster S. 219 Anm. 30.

Anmerkungen

  1. 1In der dem Regest zugrunde liegenden Kop. findet sich eine farbige Abbildung des beschriebenen Wappens.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 162, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-11-29_1_0_13_10_0_13122_162
(Abgerufen am 16.04.2024).