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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. erteilt Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) eine Kommission in den Streitigkeiten zwischen Kf. Friedrich (II.) von Sachsen auf der einen und Georg von Podiebrad und weiteren Herren der Krone Böhmen auf der anderen Seite. Er befiehlt ihm, die Parteien an seiner Statt vorzuladen, zu verhören und gütlich miteinander zu vertragen, andernfalls ihnen aber das Recht in seinem Namen zu öffnen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 10 n. 129 u. n. 135.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 134, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-05-30_1_0_13_10_0_13094_134
(Abgerufen am 18.04.2024).