[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10
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K. F. teilt Mangold und Hermann Knulbein, welche sich Freigrafen des Freistuhls zum Freienhagen nennen, unter Hinweis auf seine beiden Ladungsschreiben1 mit, er habe die Appellation des Rates der Stadt Nordhausen zum rechtlichen Austrag angenommen und beiden Parteien einen Rechtstag gesetzt. Er gebietet ihnen bei den Pflichten und dem Gehorsam, den sie ihm und dem hl. Reich von Amts wegen schuldig sind, sowie bei der in seiner Reformatio2 festgesetzten Strafe, nicht weiter zu prozessieren, und erklärt alle dennoch geführten Prozesse und gefällten Urteile für kraftlos.
- Originaldatierung:
- Am nüenczenden tag des mondes apprilis (nach Kop.).
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzli vicecanc. (nach Kop.).
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 10 n. 127, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-19_3_0_13_10_0_13087_127
(Abgerufen am 23.04.2024).