Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

Sie sehen den Datensatz 115 von insgesamt 593.

K. F. wirft Hans von Valbrecht, der sich Freigraf zu Lüdenscheid in dem Suderlannd nennt, vor, ungeachtet seines vormaligen Gebots1 weiterhin gegen Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen und die Seinen zu prozessieren. Er verschiebt das wegen dieses Ungehorsams mögliche sofortige gerichtliche Vorgehen gegen ihn von gnaden wegen bis auf den nächsten Gerichtstag nach sand Martins tag (November 11), um auf der zu sand Michels tag (September 29) in Frankfurt einberufenen gemeinen versamnung der Kff. Fürsten und Getreuen2 zu beraten, was sich in solichem nach gelegenheit der sachen gebührt. K. F. befiehlt ihm erneut bei den vormals festgesetzten Strafen, alle Prozesse gegen Hz. Wilhelm und dessen Räte, Leute, Diener und Städte einzustellen, dies den Klägern mitzuteilen sowie die Parteien und die Angelegenheit an ihn als römischen Kaiser und obersten Richter zu weisen. Er bestimmt, daß auch bei Valbrechts Abwesenheit auf dem verschobenen Gerichtstag auf Forderung Hz. Wilhelms verhandelt werden soll.

Originaldatierung:
An montag vor sannd Stephans tag invencionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vlricus Weltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. A n 23, Bl. 71), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Erwähnt bei Bibra, Beiträge S. 196f.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 107.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 112 u. n. 113.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 115, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-07-29_1_0_13_10_0_13075_115
(Abgerufen am 19.04.2024).